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Hinweis auf Steuern die bei dem Besitz einer Immobilie in Italien anfallen.Fragen über aktuelle Einkommen- und die kommunale Grundsteuer beantworten wir Ihnen gerne. Die hier aufgeführten Steuern betreffen "natürliche und juristische Personen", sowie die kommunale Grundsteuer in Italien.




IRPEF
Die Einkommenssteuern für natürliche Personen werden im allgemeinen auf der Rendita Catastale (Katastereinkünfte) und nicht auf die tatsächlichen Einkünfte erhoben. Ausnahme bei der Vermietung. Hier sind die Mieteinkünfte entscheidend. Der Steuersatz ist progressiv steigend. Bei Erstwohnungen in der, der Besitzer selber wohnt beträgt der Freibetrag Euro 550,-


 
 



IRPEG
Die Einkommenssteuer für juristische Personen, hier beträgt der feste Steuersatz 37%.


 
 



ICI
Die kommunale Grundsteuer, hier handelt es sich um eine kommunale Abgabe. Diese ergibt sich aus einer komplizierten Berechnung auf Basis der Rendita Catastale (Katastereinkünfte). Je nach Gemeinde wird auf den zu besteuernden Betrag ein Satz in Höhe von 4 bis 7 Promille erhoben

 

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Italien
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