
Bei dem Kauf einer Immobilie in Italien fallen in der Regel Nebenkosten an, die wir hier ansprechen wollen
Individuell und umfassend beraten wir Sie vor und nach dem Erwerb Ihrer Immobilie, Behördengänge sind eingeschlossen. Die hier aufgeführten Nebenkosten (Kaufnebenkosten), sind Steuern die bei einem Immobilienerwerb in Italien anfallen. Lesen Sie bitte auch unsere Hinweise auf Steuern die nach dem Kauf, also bei Besitz einer Immobilie in Italien anfallen.
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| Registersteuer |
8% |
| Hypothekensteuer |
2% |
| Katastersteuer |
1% |
| Gesamtsteueranteil |
11% | |
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| Erstwohnsitz |
4% |
| Landw. Grundstücke |
19% |
| Kauf von Unternehmen |
10% | |
Die anfallenden Steuern beziehen sich auf den im Kaufvertrag offiziell eingetragenen Wert !
In Italien ist es üblich das im notariellen Kaufvertrag ein niedrigerer Preis als der wirklich gezahlte angegeben wird.
Um Streitfälle mit dem Registeramt zu vermeiden muss man sich an die gültigen Regeln halten.
Jeder Liegenschaft, mit Ausnahme von Baugrundstücken, ist vom Registeramt ein Ertragswert zugewiesen. Dieser wird mit dem für die Liegenschaft entsprechenden Faktor multipliziert und ergibt die offizielle Kaufsumme.
Dieser Wert kann überschritten, darf aber nicht unterschritten werden um dem Registeramt keine Handhabe für eine Nachschätzung zu geben.
Die Notargebühren betragen in der Regel ca. 2% des Kaufpreis, diese können bei kleineren Kaufsummen aber auch darüber liegen.
I.M.V.I.M. Mehrzuwachssteuer wird fällig bei der Weitergabe einer Immobilie, der zu versteuernde Betrag ist die Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangswert der Immobilie in der Besitzzeit.
Immobilien die nach dem 01.01.1993 erworben wurden unterliegen nicht mehr der IMVIM.
Auf Wunsch übernehmen wir:
- Komplette Bauplanung
- Überwachung der Bauarbeiten
- Betreuung Ihrer Liegenschaft
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